Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) haben sich darauf geeinigt, Videosprechstunden von Ärzten und Psychotherapeuten weiterhin zu ermöglichen. Fallzahl und Leistungsmenge bleiben unlimitiert. Diese Regelung gilt zunächst bis 30. September.
Psychotherapeuten dürfen zudem weiterhin neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video durchführen.
Das gleiche gilt für die Substitutionsbehandlung: Ärzte können weiterhin bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde durchführen. Nicht mehr berechnungsfähig ist dagegen der „Zuschlag Therapiegespräch“ (GOP 01952) bei ausschließlich telefonischem Arzt-Patienten-Kontakt ab dem 1. Juli.
Umwandlung von Gruppentherapie weiterhin möglich
Ebenfalls um ein Quartal verlängert wird die Sonderregelung, nach der genehmigte Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie umgewandelt werden können, ohne dass hierfür eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse oder Begutachtung erfolgen muss.
Patienten sollen wieder in die Praxis kommen
Die Sonderregelung zur Telefonkonsultation wird hingegen nicht verlängert. Auch die Erstattung der Portokosten für Folgeverordnungen und Überweisungen entfällt ab Juli.
„Wir wollen, dass die Patienten in die Praxen kommen und dringende Behandlungen, Kontrollen, Impfungen oder Früherkennungsuntersuchungen nicht länger aufschieben“, kommentierte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Dies sei unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen jetzt wieder möglich.
Die telefonische Konsultation war ausgeweitet worden, damit Psychotherapeuten und Ärzte ihre Patienten, die in den vergangenen Wochen aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht in die Praxis kommen konnten, öfter und länger telefonisch betreuen können.
Aber „der direkte Kontakt zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut ist durch Telefongespräche nicht ersetzbar“, betonte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Eine telefonische Beratung sei selbstverständlich weiterhin möglich – nur nicht mehr in dem Umfang wie in den vergangenen Wochen.
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