Das Land Niedersachsen wollte seine älteren Einwohner zum Thema Corona-Impfung informieren. Weil das Land die vielen tausend Briefe nicht selbst versenden konnte, beauftragte es einen Versanddienstleister, der aber auf die für den Versand nötigen Adressdaten aus dem Melderegisterdatenspiegel nicht zugreifen durfte. Deshalb kaufte das Land Adressen von einer kommerziellen Datenbank an, um das rechtliche Hindernis datenschutzkonform zu umschiffen – für 15.570,04 Euro. Auf der Basis der gekauften Adressen brachte der Versanddienstleister anschließend 210.251 Briefsendungen auf den Weg – für 122.272,12 Euro. Dennoch kamen die Infos nicht immer richtig an, da der Adressdatenbankanbieter zwar die Anschriften der meisten Bürger kannte, allerdings nicht immer ihr Alter. Daher bediente er sich eines Schätzverfahrens, um anhand des Vornamens auf das Alter der Adressaten zu schließen. Wer also einen „alt“ klingenden Vornamen hat, hatte gute Chancen, eines dieser Schreiben zu erhalten. Wer hingegen einen „zeitlosen“ Vornamen hat, ging häufig leer aus. (Quelle: BdSt)
(Bild: Eisenhans_AdobeStock)
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