Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen. Beide Vereinigungen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, IT-Dienstleister zu zertifizieren.
Damit reagiert das BMG auf Erfahrungen von Ärzten, die ihre Unsicherheiten mit der Telematikinfrastruktur (TI) der zuständigen Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gemeldet haben.
„Der Konnektor ist nicht das Problem“
Die gematik stellte daraufhin klar: „Der Konnektor ist nicht das Problem.“ Entscheidend seien vielmehr der richtige Umgang mit den technischen Gegebenheiten vor Ort und auch das enge Zusammenspiel aller an einer Praxis-IT beteiligten Dienstleister.
Wie die Bundesregierung bekannt gab, waren im Juni 2019 rund 100.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen. Es sei davon auszugehen, dass in einem ersten Schritt insgesamt rund 177.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, rund 2.000 Krankenhäuser und rund 19.500 Apotheken an die TI angeschlossen werden.
Aktive Industrie
Laut Bundesregierung sind für den Anschluss von Praxen und Krankenhäusern von Seiten der Industrie Hardwarekomponenten „in ausreichender Anzahl vorhanden“. Krankenhäuser könnten den Anschluss über normale Konnektoren oder spezielle Rechenzentrumskonnektoren realisieren. Für jene Rechenzentrumskonnektoren liegen der Industrie die notwendigen Anforderungen und die finanziellen Rahmenbedingungen vor. „Mehrere Industrieunternehmen haben angekündigt, einen Rechenzentrumskonnektor zu entwickeln“, heißt es dazu.
Lösung für das EU-Ausland
Eine Installation von TI-Hardwarekomponenten bei Leistungserbringern im EU-Ausland ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen. Es sei aber Gegenstand der derzeitigen Diskussion, wie eine nationale eHealth-Kontaktstelle sicher an die deutsche TI angeschlossen werden kann. „In Deutschland ist vorgesehen, dass der grenzüberschreitende Austausch nur auf Basis der Zustimmung des Patienten erfolgen kann. Zudem ist eine sichere Identifizierung und Authentifizierung im EU-Ausland erforderlich“, betont die Regierung.
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