Das elektronische Rezept (eRezept) soll ab dem 1. Januar 2022 bundesweit verpflichtend eingeführt werden. Zuvor wurde die Praxistauglichkeit in der Fokusregion Berlin-Brandenburg getestet. Die Gematik erachtet die erste Testphase als erfolgreich – die KBV und andere medizinische Spitzenverbände zweifeln an dieser Einschätzung.
Von der Politik erhoffen sich die medizinischen Spitzenverbände, dass das eRezept erst, „nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen“ eingeführt werden muss
In einer gemeinsamen Pressemitteilung – von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) – machen die Medizinverbände darauf aufmerksam, dass sie die erste Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg für wenig aussagekräftig halten. Grund dafür: In der ersten Testphase wurden nur 42 eRezepte ausgestellt und abgerechnet.
Darauf beruhend könne die Praxistauglichkeit des eRezeptes nicht bestätigt werden. Auch die zum 1. Dezember 2021 eingeläutete zweite – bundesweite – Testphase, an der in ausgewählten Pilotpraxen und -apotheken der Softwarehersteller das eRezept erprobt werden soll, halten die Medizinverbände für nicht sinnvoll.
Der Gegenvorschlag der Vertreter der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie Kostenträger: Die Testphase des eRezepts soll erst dann erfolgreich für Beendet erklärt werden, wenn eine aussagekräftige Anzahl an eRezepten ausgestellt und abgerechnet wurden. Dazu sollen transparente Qualitätskriterien aufgestellt werden, die jeder Anbieter erfüllen muss.
Mit dem Aufruf der Gematik zur Teilnahme an der zweiten Testphase wurde dieser Gegenvorschlag wohl vom Tisch gefegt. Die Gematik appelliert: „Im Endspurt vor der Einführung des eRezepts ist nun gemeinsames Miteinander gefragt. Denn: Ein Projekt dieser Größenordnung kann nur gemeinsam mit allen Beteiligten und Partnern gelingen.“
Die medizinischen Spitzenverbände erhoffen sich nun von der Politik, „die Anwendung des eRezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen.“
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Stand vom 30.10.2020
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