Gesundheitsdaten Health-Apps sollen Versicherte nicht besserstellen
Autor Susanne Ehneß
Der Bundesrat möchte Gesundheitsdaten besser schützen. Eine automatisierte Übertragung von Health-Apps an die Krankenversicherer und daraus resultierende bessere Tarife lehnt der Bundesrat ab.
Gesundheitsdaten sollen nicht automatisiert an Krankenversicherungen übertragen werden
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären – unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.
Keine Self-Tracking-Tarife
Wie der Bundesrat ausführt, ermöglichten digitale Hilfsmittel zwar „enorme Chancen, um das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern“, doch eine automatisierte Datenübertragung an die Krankenversicherungen – beispielsweise durch Fitness-Tracker – berge die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherungsnehmer mit „guten“ Risiken etablierten. Dies widerspreche dem Grundprinzip von Krankenversicherungen, wonach sie Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen.
Gefahr der Kommerzialisierung
Außerdem fürchten die Länder, dass die sensiblen Daten kommerzialisiert werden könnten. Die Bundesregierung solle deshalb dafür sorgen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den notwendigen rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden und so den individuellen Schutz der Versicherten gewährleisten. Die rechtlichen Maßnahmen müssten dabei über den reinen Datenschutz hinausgehen. Bereits im März dieses Jahres habe der Europarat hierzu neue Leitlinien veröffentlicht, unterstreicht der Bundesrat.
Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung des Bundesrats wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet nun, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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Stand vom 30.10.2020
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