Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) soll eine bessere Versorgung der Patienten durch den Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen ermöglichen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) äußert sich kritisch zu diesem Thema und hinterfragt insbesondere den vom Gesundheitsminister Spahn hervorgehobenen Nutzen digitaler Anwendungen in Form von Gesundheits-Apps.
Laut Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) müssen bei der Nutzung von Gesundheits-Apps, die Patienten selbst die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten haben
Der KVB Vorstand ist der Ansicht, dass vor allem im Bereich der Psychotherapie, aber auch insgesamt in der sogenannten „sprechenden Medizin“, Apps keinesfalls eine fachgerechte Diagnostik und eine sorgfältige Indikationsstellung durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten ersetzen können. Die Apps dürften ohne diese auch nicht von Krankenkassen gefördert werden.
„Die Ärzte und Psychotherapeuten in Kliniken und Praxen sind keineswegs Verweigerer eines sinnvollen digitalen Fortschritts. Aber Apps auf dem Smartphone oder Tablet sind nun einmal keine Allheilmittel. Wenn sie wirklich in der Patientenversorgung eine wichtige Rolle spielen sollen, dann müssen für sie hohe Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Qualitätsstandards gelten, ebenso wie für Medizinprodukte und Arzneimittel auch. Gerade bei psychischen Erkrankungen muss ausgeschlossen sein, dass die in der App gesammelten Daten in irgendeiner Form Drittanbietern verfügbar gemacht werden,“ so die Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Krobholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp.
Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme von Apps in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sei eine gründliche Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, der auch sonst die Richtlinien für eine ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten vorgebe.
Nach Meinung des KVB Vorstandes reiche die bislang im DVG vorgesehene Listung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) nicht aus. Außerdem müssten die Patienten die Kontrolle über ihre Daten behalten, um selbst zu bestimmen, was von ihren Gesundheitsdaten wie gespeichert wird und von wem diese weiter genutzt werden können.
Stand vom 30.10.2020
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