Ab sofort können in Schleswig-Holstein Anträge auf Förderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit online gestellt werden. Antragstellung und Bearbeitungn sollen so vereinfacht werden.
„Wir starten mit der Antragstellung für den Fonds für Barrierefreiheit ins digitale Zeitalter. Gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister Dataport haben wir ein barrierefreies Online-Antragsverfahren entwickelt und vereinfachen damit Antragstellung und Bearbeitung der Anträge“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dirk Schrödter in Kiel. Bis 2022 stehen für die Inklusion und Teilhabe im Fonds für Barrierefreiheit Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro bereit.
In die Entwicklung des Online-Verfahrens sind die Erfahrungen aus der Bearbeitung und Prüfung von rund 100 Förderanträgen in der ersten Förderperiode, die bis Mai 2019 lief, eingeflossen. Antragsteller erhalten bereits während der Dateneingabe im Internet hilfreiche Erläuterungen und Hinweise. Auf wichtige Dokumente für die Antragstellung, beispielsweise die geltende Förderrichtlinie, kann direkt zurückgegriffen werden. Ebenso können Unterlagen und Dateien hochgeladen werden, die dann gemeinsam mit dem Antrag online an die Staatskanzlei übermittelt werden.
Die Voraussetzungen und das Antragsformular stehen ab sofort im Serviceportal Schleswig-Holstein zur Verfügung. Für die jetzt beginnende zweite Förderperiode können die Anträge bis zum 1. April 2020 eingereicht werden. Abgabeschluss für die dritte Förderperiode ist der 1. April 2021. Bei Bedarf wird der Förderantrag auch per Mail oder in Papierform bereitgestellt.
Mit dem zehn Millionen Euro umfassenden Fonds für Barrierefreiheit fördert die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit – etwa Umbauten oder Projekte, die das Bewusstsein der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen schärfen. Dazu zählen zum Beispiel Veranstaltungen und Projekte zu Fragen der Barrierefreiheit. Alle Vorhaben, die aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert werden, sollen den allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) entsprechen und die Lebenssituation einer möglichst großen Anzahl von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein positiv beeinflussen.
Stand vom 30.10.2020
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