Der Deutsche Apothekerverband hat eine webbasierte Medizinprodukteverwaltung (MPV) entwickelt, die als Online-Portal mit hinterlegter Datenbank bundesweit in allen Mitgliedsapotheken angewandt werden kann und die nachträgliche Verfolgung der Medizinprodukte gewährleisten soll.
Die Apotheken erhöhen die Patientensicherheit bei der Anwendung von Medizinprodukten, indem sie deren sachgerechten Einsatz und regelmäßige Wartung systematisch erfassen und kontrollieren. Die Apotheken übernehmen damit – in Ergänzung zu ihren Versorgungsverträgen – die Aufgaben der jeweiligen Krankenkassen, die seit 2017 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) unterliegen.
Im Jahr 2019 hatte die DAV-Mitgliederversammlung ein MPV-Modul beauftragt, welches das bereits bestehende Online-Vertragsportal (OVP) für Hilfsmittel in den Apotheken ergänzen soll. Doch während das OVP die Lieferberechtigung für Hilfsmittel vorab prüft, ist die MPV für die nachträgliche Verfolgung der Medizinprodukte konzipiert. Medizinprodukte sind eine Teilmenge von verordneten Hilfsmitteln.
„Zusätzlich zu ihrer Kernkompetenz für Arzneimittel versorgen die Apotheken ihre Patienten auch mit Hilfsmitteln und Medizinprodukten“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Das erwarten die Menschen von uns als Gesundheitsdienstleistern mit niedrigschwelligem, überall verfügbarem Angebot. Gerade bei Medizinprodukten spielen Kontrolle und Wartung eine wichtige Rolle für den Verbraucherschutz. Ich freue mich, dass die Medizinprodukteverwaltung einsatzbereit ist und online geht. Die MPV ermöglicht es den Apotheken ab sofort, ihre Patienten künftig noch besser an mess- und sicherheitstechnische Kontrolltermine oder sonstige Wartungsmaßnahmen zu erinnern.“
Die Übertragung der Betreiberpflichten auf die Apotheken ist derzeit mit wenigen Krankassen vertraglich vereinbart und die Produkte müssen per Hand in die Datenbank eingepflegt werden. In weiteren Ausbaustufen werden die Apothekensoftwarehäuser die MPV-Schnittstelle umsetzen können, so dass Apotheken die MPV direkt aus der Warenwirtschaft heraus aufrufen können.
Zu den überwachungspflichtigen Medizinprodukten in den Apotheken gehören aktive Medizinprodukte wie elektrische Milchpumpen, aktive Insulin-Pens, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Bettnässertherapiegeräte sowie halb- und vollautomatische Blutdruckmessgeräte. Jährlich werden etwa 1,6 Millionen erfassungspflichtige Medizinprodukte in den 19.000 Apotheken abgegeben.
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Stand vom 30.10.2020
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