Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) auf den Weg gebracht. Dies sieht unter anderem vor, dass Krankschreibungen künftig nur noch digital erfolgen.
Wer krank ist, bekommt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, den so genannten „gelben Schein“, ausgestellt, der aus drei Teilen besteht. Ein Durchschlag verbleibt beim Patienten, einen bekommt die Krankenkasse und einen der Arbeitgeber. Die letzten beiden mussten bislang vom Patienten postalisch eingeschickt bzw. beim Arbeitgeber abgegeben werden.
Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III), das gestern vom Bundeskabinett entworfen wurde, soll nun die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) voranbringen. Ab Anfang 2021 soll ein elektronisches Meldeverfahren die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Bei der Techniker Krankenkasse läuft für die eAU vom Arzt zur Krankenkasse bereits ein Pilotprojekt.
Künftig sollen die Krankenkassen dann den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren. Dies soll Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geld und Zeit sparen, vorausgesetzt, die elektronische Übermittlung funktioniert reibungslos.
Den Gesetzentwurf zum Bürokratieentlasungsgesetz finden Sie hier.
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