Der AOK-Bundesverband, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ziehen die Zwischenbilanz der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten: Nicht genug. So kann man ihr Ergebnis zusammenfassen. Nun fordern sie gesetzliche Maßnahmen. Industrieverbände halten dagegen.
Seit Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) am 19. Dezember 2019 können sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps vom Arzt verschreiben und von der Krankenkasse erstatten lassen. Das gilt jedoch nur für Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft und in das Verzeichnis aufgenommen wurden. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Entwurf festgelegt, welche Anforderungen die App-Hersteller erfüllen müssen.
In einer Umfrage der AOK Baden-Württemberg zum Thema Patientenrecht gaben die Befragten an, dass sie sich oft nicht richtig informiert fühlen und auch bei der Beweislastverteilung, Verfahrensdauer sowie obligatorischer Haftpflichtversicherung noch Nachbesserungsbedarf besteht. Um das bestehende Patientenrechtegesetz zu verbessern, hat die AOK ein Positionspapier entwickelt, das zu einer nachhaltigen Stärkung der Patientenrechte führen soll.
Nach 16 Monaten Vorbereitung startet die AOK Pilotprojekte ihres digitalen Gesundheitsnetzwerks in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zum Datenaustausch zwischen Patienten, niedergelassenen Ärzten und Kliniken.
Nicht nur Arbeitnehmer stehen unter einem permanenten Leistungsdruck. Mittlerweile ist Stress auch bei Studierenden angekommen. Dies ist das Ergebnis einer groß angelegten Studie des AOK-Bundesverbandes. Lesen Sie, warum jetzt schon Studenten über ihre Work-Life-Balance nachdenken.
Auf wenig Gegenliebe stößt die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber – die bisher in den Ländern Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird – bei den Mitgliedern des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW). Eine Mitgleiderumfrage habe ergeben, dass die Karte von den Kommunen nicht akzeptiert werde.
Nach einer langen Phase ohne sichtbaren Fortgang wurden am Freitag vergangener Woche in Luxemburg die Ratsverhandlungen zur europäischen Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) wieder aufgenommen. Ähnlich unterschiedlich wie die Positionen der verschiedenen politischen Lager vor dem bevorstehenden Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission fallen dazu auch die Reaktionen des BVMed – Bundesverband Medizintechnologien und des AOK-Bundesverbandes aus.
Immer mehr Unternehmen in Deutschland stellen Menschen wegen ihres Migrationshintergrundes ein. Zugleich sind Beschäftigte mit ausländischen Wurzeln vergleichsweise größeren körperlichen Belastungen ausgesetzt, fühlen sich weniger von Vorgesetzten unterstützt und nicht integriert. Sie haben deshalb deutlich öfter gesundheitliche Beschwerden und sind häufiger krank, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK mitteilt.