Integration von KI im Gesundheitssystem Akuter Handlungsbedarf beim Digitalen Versorgungs-Gesetz
Redakteur: Julia Mutzbauer
Laut dem Bundesverband Gesundheits-IT-bvitg e. V. (bvitg) bedarf es bei der Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) im deutschen Gesundheitssystem zukunftsorientierter Konzepte und klarer Regeln für die Datennutzung bei der Patientenversorgung. Hierzu hat der bvitg acht Fokusfelder in seinem aktuellen Positionspapier „Künstliche Intelligenz“ aufgezählt.
Der bvitg fordert eine Open-Data-Strategie bei der Gesundheitsversorgung
Am 10.07.2019 wurde der Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG) veröffentlicht, nun fordert der bvitg eine konsequente Innovationskultur sowie die damit verbundene strategisch ausgerichtete Förderung von Zukunftstechnologien. In dem Positionspapier „Künstliche Intelligenz“ des bvitg sind folgende Punkte aufgeführt:
Innovationskultur fördern
Datenverfügbarkeit sicherstellen und Datenpool aufbauen
Daten- und Kompetenzzentren als Infrastruktur nachhaltig stärken
Innovationswettbewerb durch regulativen Rahmen ermöglichen
Transparenz aufbauen, geistiges Eigentum schützen
Europäisch Denken und Handeln
Vergütung digital unterstützter Leistungen
Lehre, Aus- und Weiterbildung
Open-Data-Strategie
„Wenn wir die Patientenversorgung mit Hilfe von KI verbessern wollen, darf der Zugang zu Datenbeständen kein exklusives Privileg sein“, so der Geschäftsführer des bvitg, Sebastian Zilch. Er fügt hinzu: „Hier gilt es vor allem marktschädigende Informationsasymmetrien zu vermeiden. Aus diesem Grund befürwortet der bvitg eine ‚Open-Data-Strategie‘, die Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Basis ausgewerteter Versicherten-und Versorgungsdaten gewonnene Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die geplanten Regelungen für Krankenkassen in Hinblick auf die Ergebnisse der Analysen von Gesundheits-und Sozialdaten sind vor diesem Hintergrund nicht zielführend. Unternehmen der Gesundheits-IT sollten ebenso Antragsteller des Forschungsdatenzentrums sein dürfen und so die Daten anonymisiert nutzen können.“
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