Neue Impfzertifikate in Apotheken Aktuelle EU-Regeln ermöglichen Genesenen mit Auffrischungsimpfung erleichterten Statusnachweis
Von Chiara Maurer
Rund 80 Millionen Impf- und 3 Millionen Genesenenzertifikate wurden bisher durch deutsche Apotheken ausgestellt. Nun sollen neue Regeln der EU, Genesenen mit Auffrischungsimpfung den digitalen Nachweis ihres Status erleichtern.
Obwohl Apotheken bereits seit Juni 2021 Impfzertifikate vergeben, war ein digitaler Nachweis des Impfstatus für Genesene mit Grundimmunisierung und zusätzlicher Auffrischungsimpfung bisher nicht ohne weiteres möglich. Sowohl in der Corona-Warn-App als auch in der Cov-Pass-App wurde ihre Boosterimpfung mit „2 von 2“ anstatt, wie bei dreifach Geimpften, als „3 von 3“ dargestellt, weshalb ein zusätzlicher Nachweis ihres digitalen Genesenenzertifikats erforderlich war. Eine neue Verordnung der Europäischen Union soll diesen zusätzlichen Schritt nun unnötig machen. Zukünftig erhalten Genesene mit Auffrischungsimpfung in Apotheken ein Zertifikat, welches ihren Status in den Apps als „2 von 1“ dokumentiert.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Thomas Dillinger versicherte, dass trotz der mitunter für Patienten unverständlichen neuen Regeln, diese durch die Apotheken fristgemäß umgesetzt worden seien. Auch verweist der Pharmazeut darauf, dass eventuelle Verständnisschwierigkeiten oder Probleme beim Auslesen und Anzeigen der hochgeladenen Zertifikate außerhalb der Zuständigkeit der Apotheken liegen und empfiehlt alte Nachweise nicht aus den Apps zu löschen, sondern diese als Papierausdruck bei sich zu führen. So könne auch bei technischen Schwierigkeiten der eigene Status nachgewiesen werden.
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Stand vom 30.10.2020
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