Ab Juli 2021 soll das eRezept das bisherige Papierrezept im Praxisalltag ablösen. Die gematik hat die Vorgaben zur Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) veröffentlicht.
„Das eRezept wird einen enormen Mehrwert für die Gesundheitsversorgung bringen und das Papierrezept sinnvoll ergänzen. Bisher war alles – von der Rezepterstellung bis zur Abgabe in der Apotheke – papiergebunden und letztlich geprägt von Medienbrüchen. Ich bin überzeugt, dass die Menschen bald nur noch ihre eRezept-App nutzen“, betont gematik-Geschäftsführer Dr. Markus Leyck Dieken.
Künftig sollen Versicherte das elektronische Rezept, das der Arzt oder Zahnarzt im Praxisverwaltungssystem erstellt, elektronisch signiert und im Fachdienst der TI gespeichert wurde, per Smartphone verwalten können. Sie können das eRezept einer Apotheke ihrer Wahl zuweisen oder auf dem Smartphone einen 2D-Code aufrufen, den sie in der Apotheke vorzeigen. Über den Code können Apotheken Verordnungen schneller im Apothekenverwaltungssytem erfassen. Das Entziffern von handschriftlichen Informationen, Eingabefehler und Medienbrüche entfallen. Die Folgestufen des eRezepts wurden bei der Entwicklung berücksichtigt, sodass die Voraussetzungen für das nahtlose Spezifizieren und Umsetzen erfüllt sind.
Weitere geplante Funktionen:
Spezifikation der Anforderungen für das Zusammenspiel ePA und eRezept sowie weiteren Fachanwendungen wie eMP/AMTS oder NFDM
Verordnung von Hilfsmitteln für die Applikation von Arzneimitteln
Verordnung von Betäubungsmitteln
Privatrezepte für gesetzlich Versicherte
T-Rezept
Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Verordnung von Sprechstundenbedarf
Verordnung für Heil- und Hilfsmittel
weitere in die Arzneimittelversorgung einbezogene Produkte gemäß § 31 SGB V
Verordnungen zur Einlösung in einem anderen EU-Land nach § 2 Abs. 1b AMVV
Neben den Spezifikationen für das eRezept beinhaltet das Release 4.0.0 Dokumente zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA 2.0) – entsprechend dem Gesetzesvorhaben Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) – sowie zur Weiterentwicklung der Kommunikationsplattform KIM.
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Stand vom 30.10.2020
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